Fotorecht und CC-Lizenz

Historische Fotos veröffentlichen – aber wie?

Die Ergebnisse des Projekts „Lichtbild“ werden unter CC-Lizenzierung zur Verfügung gestellt. CC steht für „Creative Commons“, was auf Deutsch mit „schöpferisches Gemeingut“ übersetzt werden kann. Creative-Commons-Lizenzen erlauben, Werke freizugeben, so dass die Allgemeinheit sie nutzen kann. Es gibt verschiedene derartige Lizenzen: Eine bestimmte Creative-Commons-Lizenz bedeutet, dass bestimmte Rechte vorbehalten sind. Mehr dazu auf der Creative-Commons-Website.

Die Text- und Bilddaten der Plattform Lichtbild sind unter der Lizenz CC BY veröffentlicht. Dadurch ist die Nutzung durch andere unter anderem für künstlerische oder kommerzielle Zwecke erlaubt – unter der einzigen Bedingung, dass der Urheber angegeben wird. Unter „Urheber“ wird dabei für die Textdaten das Interreg-Projekt „Lichtbild“ verstanden, für die Bilddaten die jeweilige, diese Bilddaten zur Verfügung stellende Institution sowie zusätzlich der Fotograf oder die Fotografin. Die Partner des Projekts haben bewusst auf die Einschränkung durch eine CC-BY-NC-Lizenz verzichtet. NC steht für „Non Commercial“ und untersagt die kommerzielle Nutzung. Die hier zur Verfügung gestellten Bilder können und sollen auch zu kommerziellen Zwecken verwendet werden: in lokalen Zeitungen und Zeitschriften, Publikationen, in Wikipedia und auch von lokalen Unternehmen und Start-ups.

Auch die Open Data des Projekts „Lichtbild“ erscheinen unter CC-BY-Lizenz. Das E-Learning, in dem Kompetenzen im Umgang mit historischen Fotografien vermittelt werden, ist mit der CC-BY-SA-Lizenz versehen. SA steht für Share Alike, das heißt, dass die Inhalte zwar bearbeitet werden dürfen, aber immer unter den gleichen Lizenzbedingen weitergegeben werden müssen und damit frei verwendbar bleiben.

Freie Inhalte unter CC-Lizenz sollen den kosten- und hindernisfrei offenen Zugang gewährleisten. Dies ist immanenter Teil der Mission des Interreg-Projekts „Lichtbild“.

Weitere Informationen zum Urheberrecht und zu Fragen im Umgang mit Fotorecht finden Sie auch in unserer Handreichung 2. Hier geht es um Themen wie: Was darf ich fotografieren? Was darf ich wo veröffentlichen? Was muss ich beachten, wenn ich Fotos aus einem alten Fotobestand erhalte? Wie steht es um das Recht am eigenen Bild? Wie kann ich meine eigenen Bilder veröffentlichen? Die Beantwortung dieser Fragen vor dem Hintergrund der italienischen und der österreichischen Gesetzgebung war Thema des zweiten Projekt-Workshops „Fotorecht und Creative Commons“.

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